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Das Vertragswesen um Aufzüge wird immer komplexer. Wir analysieren alle vertraglichen Anforderungen eines Lifts. Sei es bei einem Einzel- oder einem Rahmenvertrag.
Nicht alleine die Funktionalität sondern auch die Verfügbarkeit der Lifte ist im heutigen Einsatz entscheidend.

Betreiber müssen sich häufig mit unterschiedlichsten Wartungsverträgen und deren Möglichkeiten auseinandersetzen. Die finanziellen Konsequenzen der verschiedenen Vertragsformen sind häufig unübersichtlich und nicht auf Anhieb abzuschätzen.

Wartungsverträge können auch das Ersetzen von defekten Komponenten sowie das Verhalten der Firma bei Betriebstörungen enthalten. Hier ist es wichtig, dass der Vertrag auf unsere Kunden zugeschnitten und alles Notwendige abgedeckt ist.

  • Wir analysieren sorgfältig die Wartungsverträge und die darin festgehaltenen Wartungsmassnahmen. Es wird überprüft, ob sich diese in Übereinstimmung mit dem Zustand und dem Bedarf der Anlagen befindet.
  • Die in den Wartungsverträgen vereinbarten Abmachungen werden von uns geprüft und bei nicht einhalten beanstandet.
  • Nach sorgfältiger Prüfung der Anlage können wir eine Empfehlung abgeben, ob es sich für unsere Kunden lohnt, den kostenlosen Ersatz von Verschleiss- und anderen Teilen in den Wartungsvertrag hineinzunehmen.
  • Wir optimieren bei bestehenden Wartungsverträgen die abgeschlossenen Leistungen oder erarbeiten in Zusammenarbeit mit den Kunden und Lieferanten, neue Verträge. Dies kann zu erheblichen Kostensenkungen oder einem Mehrwert führen.
  • Bei grösseren Beständen von Aufzugsanlagen harmonisieren wir die Konditionen und Bedingungen und stehen bei den Vertragsverhandlungen mit unserer Erfahrung zur Verfügung.


Ein Wartungsvertrag muss auf die Bedürfnisse des Kunden unter Berücksichtigung der Nutzung des Lifts und des Gebäudes ausgerichtet sein. Der Kunde muss überzeugt sein, dass der Wartungsvertrag diesen Anforderung voll und ganz entspricht. Mit unserem Erfahrungsschatz helfen wir Ihnen eine optimale Lösung zu finden.

 

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